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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbeaufträge

§ 1 Allgemeines
"Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Verbreitung einer oder mehrerer Werbemittel eines Kunden oder sonstiger Interessenten über das Internet mit Powerentry. Für die Abwicklung von Werbeaufträgen sind ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und die aktuell gültige Preisliste anzuwenden. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden von Powerentry oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn Powerentry Ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder die Leistungen widerspruchslos erbringt.


§ 2 Vertragsschluss und Auftragsannahme
Ein Werbeauftrag zwischen dem Kunden und Powerentry kommt erst durch schriftliche Bestätigung per Email, Post oder Fax zustande, spätestens jedoch mit der Schaltung der Anzeige. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestätigungen sind rechtlich nicht verbindlich. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag mit der jeweiligen Agentur zustande, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen. Soweit Powerentry sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Powerentry behält sich vor, Werbeaufträge anzunehmen oder abzulehnen und auch nach Vertragsschluss aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. Dies gilt auch für Werbeaufträge die nicht von Powerentry vorgenommen sondern von deren Vertretern oder sonstigen Annahmestellen vermittelt wurden. Der Kunde hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Sofern der Kunde nicht in der Lage ist, eine umgestaltete, den Anforderungen von Powerentry entsprechende Werbung anzuliefern, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Leistungen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen. Powerentry behält sich ebenfalls das Recht zur etwaigen Verschiebung des Schaltungstermins aufgrund technischer oder anderer Ursachen vor.


§ 3 Leistungen von Mediatreff24
Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Werbeauftrag. Powerentry gewährleistet dem Kunden eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbemittel. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen Die Platzierung erfolgt nach eigenem Ermessen unter größt möglicher Berücksichtigung der vermuteten Interessen des Kunden durch Powerentry. Powerentry behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Ein Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden ist grundsätzlich nicht möglich.


§ 4 Leistungen des Kunden
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien, die jeweiligen Zieladressen der Links und sonstiges Material, welches für die Schaltung des Werbeauftrages erforderlich ist, bis spätestens drei (3) Werktage vor Schaltungsbeginn vollständig fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten angeliefert werden. Der Kunde garantiert, dass sich das Material für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Darstellung in E-Mails und in der vertraglich vereinbarten Art und Größe eignet. Powerentry übernimmt für das gelieferte Material keine Haftung und ist insbesondere nicht verpflichtet, dieses aufzubewahren oder an den Kunden zurückzusenden. Soweit der Kunde die Anlieferungsfristen nicht einhält und die Werbung nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, läßt dies den Anspruch von Powerentry auf Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt. Der Kunde verpflichtet sich etwaige Passworte geheimzuhalten, bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.


§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung für die Leistungen von Powerentry ist, falls nicht anders vereinbart, zur sofortigen Zahlung ohne Abzug fällig. Werbeaufträge werden nach Zahlungseingang zum vereinbarten Termin geschaltet. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Kampagnenbeginn fallen keine Stornogebühren an. Bis 1 Woche vorher fallen 20% Bearbeitungsgebühr an, bei Stornierung innerhalb einer Woche vor Kampagnenbeginn, bzw. nach Veröffentlichung ist der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann Powerentry die Ausführung bzw. die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Zahlung zurückstellen. Eine Änderung der Anzeigenpreise bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste, incl. der Gesetzlich MwSt..


§ 6 Haftung
Powerentry haftet für Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung von Powerentry sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzug oder Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. Dies sind solche, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt. Powerentry haftet nicht für technische Ausfälle sowie Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches der Powerentry liegen. Powerentry haftet nur für direkte Schäden, nicht jedoch für indirekte Schäden und/oder entgangenen Gewinn, sei es dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. Der Höhe nach haftet Powerentry in keinem Fall für einen höheren Schadensbetrag, als den von dem Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrag (netto). Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Powerentry verjähren in sechs Monaten ab Eintritt des Schadensfalls. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Werbung. Er haftet insbesondere dafür, dass die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Kunde versichert, dass er für sämtliche zur Verbreitung erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte an den von ihm gestellten oder verwendeten Unterlagen (z. B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder, etc.) ist oder solche erworben hat. Der Kunde stellt Powerentry von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der teilweisen oder vollständigen Ausführung des Auftrages erwachsen können.


§ 7 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung der Schriftformklausel. Der erforderlichen Schriftform kann auch durch die Übermittlung per Telefax oder elektronische Medien genügt werden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kitzingen. Es gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Es dürfen keine Seiten beworben werden, welche einen Framebrecher haben.

Dettelbach, den 11.01.2010

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Hallo Team Wenn das mit 100000 Besuchern genauso klappt w ..
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